Ortschaftsrat Musbach
Folgende Ortschaftsräte wirken ehrenamtlich gestalterisch am Dorfleben mit:

Ortsvorsteher
Bankfachwirt

1. Stellvertretende
Ortsvorsteherin
Reiseverkehrskauffrau

2. Stellvertretender
Ortvorsteher
Zimmermann

Elektromeister

Groß- und Außenhandelskauffrau

Meister für Land- und Baumaschinen

Schreinermeister

Erzieherin

Techniker
Auszug aus dem Ortsrecht der Großen Kreisstadt Freudenstadt
§17
In den eingerichteten Ortschaften werden Ortschaftsräte gebildet.
Die Zahl der Ortschaftsräte beträgt in allen Ortschaften jeweils 9 Mitglieder.
§18
Zuständigkeit des Ortschaftsrates
Der Ortschaftsrat hat die örtliche Verwaltung zu beraten. Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören und hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Dem Ortschaftsrat werden im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel folgende Angelegenheiten, soweit sie die jeweilige Ortschaft betreffen, zur Entscheidung übertragen:
Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen.
Pflege des Ortsbildes.
Förderung der örtlichen Vereinigungen.
Vergabe der Leistungen für Bauausführungen und Anerkennung der Schlußrechnung für öffentliche Einrichtungen.
§19
Ortvorsteher
Der Ortvorsteher vertritt den Oberbürgermeister und die Bürgermeister.
Der Ortvorsteher ist Vorsitzender des Ortschaftsrates
Letzte Änderung am 05.01.25