Die Kohlplatte

Die Kohlplatte im Wald

Die Kohleplatten von Obermusbach und die Köhlerei

Die Köhlerei hat im Schwarzwald eine lange Tradition. Viele Flurnamen wie Kohlplatte, Kohlwald, Kohlweg deuten darauf hin. Im „Kohlemeiler“ wurde Holz bei geringer Luftzufuhr verschwelt, es wurde leichter und der Brennwert heraufgesetzt.
Bei der beginnenden Industrialisierung war Holzkohle als Energieträger sehr wichtig. In den naheliegenden Glashütten und Eisenhüttenwerken in Freudenstadt und Baiersbronn wurde sie für den Schmelzprozess benötigt.
Die Buche war, weil sie die energiereichste Holzkohle gab, besonders begehrt. So führte die Köhlerei zum Rückgang der Buchen im Schwarzwald. Es wurden aber auch Nadelhölzer, vor allem minderwertige Gipfel und Aststücke zur Köhlerei verwendet.

An der Brunnentrögerweg-Brücke über den Stockerbach war einer von zwei Plätzen, an denen die Obermusbacher ihre Kohlemeiler aufstellten, um Holzkohle herzustellen.

Kohlplatte unterhalb Harzhüttebrunnen
Kohlplatte unterhalb Harzhüttebrunnen

Dieser Platz wurde jedoch nicht nur von den Obermusbachern, sondern auch von Auswärtigen benutzt. Dies störte die Obermusbacher Waldbauern, so dass sie die Platznutzung mit einer Gebühr belegten.

Der Wiesenname der des oberen Stockerbachtals deutet mit dem das Flurstücknamen „Beehwiese“ auf die Teer- und Salbeherstellung, ein Nebenprodukt der Holzkohleherstellung hin. „Beh“ stammt aus dem Altmittelhochdeutschen und steht für Teer. Oft wird für „Beh“ auch „Beeh“ oder „Bäh“ geschrieben.

Der Quellenname „Harzhüttebrunnen“ lässt darauf schließen, dass in diesem Waldbereich, etwa 100 m oberhalb der Kohleplatten, eine Hütte als Arbeitsplatz und Übernachtungsmöglichkeit für die Harzgewinnung stand.

Auszug Gemeinderatsprotokoll 1855
Auszug Gemeinderatsprotokoll 1855

In dem alten Gemeinderatsprotokoll vom 1. Oktober 1855 ist folgendes festgehalten:
Auf dem Gemeindeeigenthum bei der sogenannten Beehwiesen befinden sich seit vielen Jahren 2 Kohlplatten welche alljährlich von Einheimischen und Fremden zum Kohlen benützt werden. Da seither kein Kohlplattenzinß entrichtet wurde, so wurde unter dem heutigen beschloßen, daß jeder der einen Kohlhaufen auf unßerem gedachten Gemeindeeigenthum brennt oder brennen läßt, der Eigenthümer des Holzes von jedem Kohlhaufen in die Gemeindecaße hier sogleich zu entrichten hat den Betrag mit 40 Kr. Vierzig Kreutzer.
Dießer Vertrag muß fest gehalten werden.
Zur Beurkundung Gemeinderath Braun Ziefle Mast Bohnet

Am 20. März 1875 verkauft die Bauernschaft das Kohleplatten-Grundstück mit anderen Grundstücken an die Gemeinde.

Auszug Gemeinderatsprotokoll 1875
Auszug Gemeinderatsprotokoll 1875

Eingetragen im Gemeinderatsprotokollbuch 1875.
Die sämtlichen Teilhabenden Lehens-Bauernschaft haben sich heute dahin Vereinigt die noch übrigen Parzellen als wahres Eigenthum zuzuscheiden mit den ausdrücklichen Bestimmung daß die Steuern und sämtliche Abgaben vom 1. Juli 1875 an auf den neuen Besitzer übergeht.

Ein Bericht von Hans Rehberg

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Letzte Änderung am 15.04.21