Waldgeding

Musbach im Waldgeding

Ansicht Dornstetten
Ansicht Dornstetten

Das Waldgeding, wozu die Orte Grüntal, Frutenhof, Wittlensweiler, Hallwangen, Aach und Untermusbach gehörten, hatte in den herrschaftlichen Waldungen sehr bedeutende Rechte und Gerechtigkeit.
Sie erhielten Brennholz und Bauholz unentgeltlich, durften Streue machen und das Vieh im Walde weiden lassen – also Recht auf Wald, Holz, Wasser und Weide. Beispielsweise gab es 1428 in unseren Wäldern noch Bären und Wölfe.
Die Pflicht war gegenseitige Hilfeleistung aller Waldgedinggenossen der Orte, so auch bei der wehrhaften Stadtverteidigung Dornstettens. Dafür erhielten sie als Gegenleistung auch Schutz „für Leib und Habe“ hinter der Stadtmauer.
Gleichfalls bestand aber auch die Pflicht zur Ausbesserung oder Erneuerung der Stadttore und -mauern. Ebenso mussten sie die ganzjährige Passierbarkeit der Handelsstraße bis auf den Kniebis gewährleisten.
Die Herrschaft fand sich mit diesen Gemeinden bei Auflösung des Waldgeding ab und gab ihnen für ihre Ansprüche eine gewisse Morgenzahl an Wald als Eigentum.

Auszüge aus „Unterwegs auf den alten Kirchwegen von Bärbel Kalmbach“.

Zurück

Letzte Änderung am 15.04.21